Karlsruhe – Böllerwerfer und andere Krawallmacher im Stadion haften für Geldstrafen, die Fußballvereine wegen ihres Fehlverhaltens zahlen müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Die Karlsruher Richter hatten zu klären, ob es zwischen den Verstößen gegen die Stadionordnung und den Verbandsstrafen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) einen rechtlichen Zusammenhang gibt – was sie bejahen. Damit haben die Clubs von höchster Instanz grünes Licht, um sich das Geld für die Strafen bei den Tätern zurückzuholen.
Geklagt hatte der 1. FC Köln. Der Verein musste 50 000 Euro Strafe zahlen und weitere 30 000 Euro in Gewalt-Prävention stecken, nachdem ein Anhänger im Februar 2014 bei einem Zweitliga-Heimspiel einen Knallkörper gezündet hatte. Der Böller verletzte sieben Zuschauer auf dem Unterrang. Der FC will von dem Werfer 30 000 Euro Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Köln, das dies zunächst abgelehnt hatte, muss den Fall nun erneut verhandeln und entscheiden. (Az. VII ZR 14/16)
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(dpa)